Kassensysteme Nürnberg
Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen
Einführung der TSE in
Deutschland zum 01. Januar 2020
Zum 01. Januar 2020 wird die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung für Elektronische Kassensysteme) laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland Pflicht.
Die TSE muss in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Als Inhaber/Betreiber müssen Sie Ihre Kassen und die dazugehörige TSE bei der Finanzbehörde bis spätestens 31. Januar 2020 registrieren.
Außerdem muss ab dem 1. Januar 2020 bei jedem Kassenvorgang ein Beleg ausgegeben werden. Dies kann elektronisch oder als Papierausdruck erfolgen. Falls Ihr Kunde auf den Beleg verzichtet ist es nur wichtig, dass dieser in elektronischer Form vorliegt und 10 Jahre gespeichert wird.
- Jedes elektronische Aufzeichnungssystem (Kasse) muss eine zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung (TSE)haben. Diese sollte in vielen Fällen auch an vorhandene Kassen nachrüstbar sein.
- Die TSE muss von der installierten Kassensoftware nachweislich korrekt mit Daten versorgt werden.
- Jede Kasse muss mit Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden (aktuell geplant per Formular, zukünftig online – fragen Sie dazu Ihren Steuerberater)
- Es besteht die Bonpflicht – dem Kunden muss ein Kaufbeleg übergeben werden (den er nicht zwingend annehmen muss), unabhängig vom Kaufwert (auch bei Kleinstwaren/-summen).
Bestellung einfach ohne Anmeldung.
Rufen Sie uns doch einfach unter Hotline 0911 / 8101481 an
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Gerne können Sie uns auch vor Ort besuchen.
Sie finden uns im Kassen-Center - Höfener Str. 183 - 90431 Nürnberg